Dos & Don'ts

Verbotene/Erlaubte Gegenstände

Unser Sicherheitskonzept besteht aus einer Vielzahl von Maßnahmen und sicherheitsrelevanten Abläufen, die gemeinsam mit der Polizei und den zuständigen Sicherheitsbehörden entwickelt, abgestimmt und umgesetzt werden. 

Hierbei brauchen wir jedoch auch die Mithilfe aller Besucher:innen!

Je besser ihr euch an die Regeln und Vorgaben halten, desto wirkungsvoller, schneller und effektiver sind die Kontrollen am Eingang zu den Campingflächen und an den Einlässen ins Festivalgelände. Wir bitten darum, unseren detaillierten Hinweisen zum Thema Sicherheit unbedingt Folge zu leisten.


Campingflächen

ACHTUNG! Das Mitführen solcher Gegenstände kann bereits bei der Anreise zur Abweisung des Fahrzeugs und zum Ausschluss des Besuchers von der Veranstaltung führen; mitgeführte Gegenstände dieser Art werden ersatzlos konfisziert. Auf dem Gelände gefundene Stromaggregate werden polizeilich sichergestellt!

 

Event Area


Diese Gegenstände gelten in der Event Area zusätzlich zu allen verbotenen Gegenständen im Campingbereich. 

Prinzipiell sind nur persönliche Kleidung und Ausrüstungsgegenstände erlaubt. Zu diesen gehören unter anderem:

  • Sonnencreme
  • Feuerzeug
  • Leere faltbare Wasserflaschen aus Kunststoff
  • Medikamente (Asthmaspray, Tabletten, etc.)
  • Powerbank
  • Kontaktlinsenflüssigkeit
  • Desinfektionsflüssigkeit
  • Zigaretten / E-Zigaretten
  • Insulinspritze (KEINE normalen Spritzen, nur zur s.c. Applikation = sehr kurze Nadel): erlaubt ist maximal 1 Spritze
  • Insulinfläschchen

Generell sind Taschen, Rucksäcke und Behältnisse aller Art verboten. Ausnahme sind kleine Gürtelbeutel und Bauchtaschen.


Ablehnung nicht erlaubter Gegenstände am Einlass:

An den Zugängen zum Event Area wird euch der Zutritt mit verbotenen Gegenständen verweigert oder deren Beseitigung gefordert. Entweder wird der verbotene Gegenstand direkt entsorgt oder ihr bringt diesen zurück zu eurem Camp oder Fahrzeug.

Zudem habt ihr die Möglichkeit gegen Gebühr Gegenstände in den Schließfächern außerhalb der Campingplätze zu verwahren.


Bitte tragt euren KFZ-Schlüssel immer bei euch – besonders wenn ihr euch vom Campinggelände entfernt. Im Falle eines Unwetters könnt ihr so auf direktem Weg zu eurem sicheren Fahrzeug.

 

 

 

 

Im Folgenden finden sich allgemeine Informationen zum Camping, die für alle interessant und gültig sind, egal für welche Form des Campings bei Rock im Park ihr euch entschieden habt. Detailliertere Infos zu den einzelnen Campingbereichen findet ihr unter der jeweiligen Campingkategorie.


Allgemeines zum Thema Camping

Das Weekend Festival Ticket versteht sich als "All-inclusive-Ticket." Dies bedeutet, dass keine zusätzlichen Gebühren für die Nutzung der Campingflächen und Duschcamps erhoben werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Zusatzangebote "Utopia Stage Camping“, „Caravan Camping" und "(Seaside) Backstage Camp". Für den Zugang zu diesen exklusiven Campingareas ist jeweils ein gesondertes Zusatzticket erforderlich.

Generell besteht kein Anspruch auf die Überlassung eines bestimmten Campingplatzes. Eine verbindliche Zuteilung von Campingplätzen erfolgt durch das Ordnungspersonal im Rahmen des zur Verfügung stehenden Platzangebotes.

Auf den Parkflächen ist nur das Abstellen von PKWs gestattet, nicht die Übernachtung in Fahrzeugen oder der Aufbau von Zelten.

Wildcampen ist verboten und wird von der Polizei und den Ordnungskräften rigoros verfolgt! 

Jede:r Besucher:in, der sich auf dem Festivalgelände – zu welchem auch die Park- und Campingflächen gehören – aufhält, muss über eine gültige Zugangsberechtigung in Form eines gültigen Festivaltickets und eines angelegten Festivalbändchens verfügen.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Personen, die sich ohne eine solche Berechtigung auf dem eingefriedeten Gelände aufhalten, wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt werden!
 

Verbotene Gegenstände auf den Campingplätzen

Beim Betreten der Campingflächen führen wir Gepäck- & Taschenkontrollen durch. Besucher:innen mit großem Gepäck und voll beladenen Bollerwagen müssen sich darauf einstellen, dass sie nur mit erheblichen Wartezeiten die Campingflächen betreten können.

Folgende Ratschläge helfen dabei, Wartezeiten zu vermeiden:

  • Bringt nur die Campingausrüstung mit, die ihr wirklich benötigt!
  • Informiert euch über im Campingbereich verbotene Gegenstände. Zum Beispiel sind Glasflaschen, Stromaggregate und Gasflaschen nicht zulässig. Die Liste der verbotenen/erlaubten Gegenstände findet ihr unter dem Punkt "Dos & Dont's".

Wenn ihr diese Gebote beachtet, könnt ihr die Kontrollstellen schneller passieren.
 

Nutzung der Zeltplätze

Bitte benutzt nur die ausgeschilderten Campingflächen, die für alle Platz bieten, wenn ihr ein wenig zusammenrückt. Zur Orientierung sind die Campingplätze nummeriert – bitte schaut insbesondere auf die Belegungstafeln an den Zugängen zum Gelände. Wenn euer gewünschter Campingplatz bereits belegt ist, orientiert euch bitte an den LED-Tafeln bei den Info/Servicecentern Terminal A und B und den Weisungen des Ordnungspersonals vor Ort.

Die weiß eingezeichneten Rettungswege sind zwingend freizuhalten!

Fest- oder Partyzelte, Biergarnituren und Stromaggregate sind verboten!

Ebenfalls weisen wir darauf hin, dass die Campingplätze auch ausschließlich als solche zu nutzen sind. Das Graben von Zeltabgrenzungen (a la Burggraben) oder das Ausheben von Bodenkühlschranklöchern ist verboten und Sachbeschädigung und wird vom Ordnungsdienst und der Polizei zur Anzeige gebracht! Das Festivalgelände befindet sich in einem Naherholungsgebiet sowie Naturpark und ist von daher kein Acker oder Abenteuerspielplatz. Vielen Dank für euer Verständnis!


Campingordnung

Um die Sicherheit, Ordnung sowie ein gemeinsames Miteinander auf dem Campingplatz zu gewährleisten, ist die Park- und Campingordnung für die Besucher:innen bindend. Nachfolgend eine gekürzte Fassung. Die Vollständige Park- und Campingordnung kann unter AGB abgerufen werden.

  • Den Anordnungen von Ordnungskräften und Sicherheitsdiensten ist Folge zu leisten, diese gelten ergänzend zu diesen Reglungen.
  • Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände und in den Park- und Campingbereichen gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Es dürfen in Parkbereichen nur Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis max. 3,5 t und nur ohne Kfz-Anhänger abgestellt werden. Eine Ausnahme stellen Wohnmobile, Wohnwagen, Faltanhänger und PKW-Busse dar, die von Inhaber:innen von Caravan Camping Guest Tickets und Caravan Camping Car Passes in den gesondert ausgewiesenen Flächen gegen zusätzliche Gebühr abgestellt werden dürfen. Wildes Parken ist untersagt und wird behördlich verfolgt. Fahrzeuge dürfen nur auf genehmigten und ausgewiesenen Parkflächen abgestellt werden. Fahrzeuge, die außerhalb gekennzeichneter Parkflächen oder durchfahrtsbehindernd auf Fahrwegen oder in Rettungsgassen abgestellt werden, können ohne Vorwarnung abgeschleppt werden.
  • Es besteht kein Anspruch auf die Verfügbarkeit einer bestimmten Park- oder Campingfläche innerhalb der gebuchten Kategorie. Die Park- und Campingflächen werden nach Bedarf geöffnet und den Besucher:innen von Ordnungspersonal zugewiesen. Die Flucht- und Rettungsgassen sind von jeglichen Aufbauten zu jeder Zeit freizuhalten.
    Wildcampen außerhalb bezeichneter Flächen ist verboten und wird rigoros verfolgt! Die Besucher:innen dürfen nur die ausgeschilderten Campingflächen benutzen.
  • Das Mitbringen und Aufstellen von Groß- und Partyzelten ist nicht gestattet.
  • Eine Bewachung der auf Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge erfolgt nicht. Das Parken von Fahrzeugen geschieht auf eigene Gefahr.
    Der Veranstalter haftet grundsätzlich nicht für Schäden und Verluste, die den Nutzer:innen und Besucher:innen durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen. Wertgegenstände können gegen Gebühr in Schließfächern deponiert werden.
  • Das Betreten eines Campingbereichs ist nur mit einem angelegten, unbeschädigten Festivalbändchen und zugehöriger Eintrittskarte oder gültigem Festivalpass erlaubt.
  • Gepäck darf unter Zuhilfenahme von Handwagen, Sackkarren oder Schiebrollbügelwagen vom Park- in den Campingbereich transportiert werden, die Mitnahme von Kfz-Anhängern auf die Campingplätze ist nicht gestattet.
  • Beim Betreten eines Campingbereichs werden Taschen- und Gepäckkontrollen durchgeführt Der Veranstalter ist berechtigt, den Zutritt in den Campingbereich zu verweigern, sofern diese Besucher:innen verbotene Gegenstände bei sich führen.
  • Das gesamte Veranstaltungsgelände befindet sich in einem Wasserschutzgebiet. Die Natur ist zu schützen. Rücksichtnahme auf Flora und Fauna ist höchstes Gebot. Stromaggregate können daher nicht zugelassen werden - die Nutzung ist behördlich untersagt.
  • Der Betrieb von Soundanlagen und Stromaggregaten ist auf Park- und Campingplätzen NICHT gestattet.
  • Es dürfen keine Abgrenzungen (Regenrinnen) oder sonstige Löcher (z.B. zur Kühlung) in die Campingflächen gegraben werden.
  • Unbedingt zu beachten sind die Bodenmarkierungen der Rettungswege! Die Rettungswege sind unter allen Umständen freizuhalten!
  • Das Mitführen von Tieren in Park- und Campingbereichen ist nicht erlaubt.
  • Gas-Kochgeräte müssen sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden und deutscher DIN-Norm entsprechen. Es dürfen nur Gaskartuschen (Stech- und Ventilkartuschen) bis maximal 450 g Füllgewicht verwendet werden. Offenes Feuer und Lagerfeuer sind nicht gestattet.
  • Während der Veranstaltung sind Abfälle an den dafür eingerichteten Mülldepots in die bereitgestellten Tonnen und Container zu entsorgen.
  • Wege, Anlagen und sämtliche Einrichtungen des Campingplatzes sind sauber zu halten und pfleglich zu behandeln. Dies gilt auch für die zur Verfügung gestellten Toiletten, Duschen und Waschräume. Urinieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten ist nicht gestattet. Die Verschmutzung von Gewässern ist untersagt. Mutwillige Beschädigungen von Bäumen und Gehölzgruppen auf Park- und Campingplätzen und angrenzenden Waldstücken sind untersagt und werden als Vandalismus verfolgt.
  • Personen die sich ohne eine Berechtigung auf dem eingefriedeten Campinggelände aufhalten, werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt.
  • Die Nichtbefolgung der Park- und Campingordnung kann zu einem zeitweisen oder vollständigen Ausschluss von der gesamten Veranstaltung führen.
  • Zum Ende des Aufenthaltes sind die Zelt- und Stellplätze in einem ordentlichen Zustand zu verlassen. Zu einem ordentlichen Zustand gehört insbesondere, dass sämtlicher Müll in die bereitgestellten Mülldepots und -eimer verbracht wird und die eigene Campingausrüstung restlos abgebaut und mitgenommen wird. Abbau, Reinigung des eigenen Platzes, Müllentsorgung und Abreise muss bis spätestens Montag, den 10.06.2024, um 10:00 Uhr erfolgen, dann schließen alle Park- und Campingflächen.
  • Ergänzend zur Park- und Campingordnung gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort sowie die aktuellen Hinweise auf der offiziellen Homepage und der offiziellen Festival App.


Grillen und offenes Feuer

Grillen ist grundsätzlich nur mit handelsüblichen Klein- bzw. Kompaktgrills gestattet. Um Unfälle zu vermeiden, darf beim Grillen kein Spiritus oder Benzin benutzt werden. Ebenso darf keine brennbare Flüssigkeit auf die schon glühenden Kohlen geschüttet werden. Bitte ausschließlich im Handel erworbene Holzkohleanzünder nach Gebrauchsanleitung verwenden und den Grill nie unbeaufsichtigt brennen lassen. Achtung – Verletzungsgefahr!

Denkt außerdem daran nach dem Grillen die Kohlen vollständig ausbrennen zu lassen und nicht mit Wasser abzulöschen, denn beim plötzlichen Ablöschen mit Wasser entstehen große Mengen von heißem Wasserdampf, die Verbrühungen verursachen. Die benutzte Kohle sollte zudem zum Ausglühen/Abkühlen nie auf Rasen oder sonstige Flächen geschüttet werden, sondern nach kompletter Auskühlung mit dem Müll entsorgt werden.

Sämtliche Gasgeräte müssen sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden und deutscher DIN-Norm entsprechen. Es dürfen nur Gaskartuschen (Stech- und Ventilkartuschen) bis maximal 450 g Füllgewicht eingebracht werden. Größere Gasflaschen, offenes Feuer und Lagerfeuer sind nicht gestattet.

Bei Sturm oder ähnlichen Witterungsverhältnissen kann das Grillen aus Sicherheitsgründen untersagt werden. Beim Ausbruch von Feuer ist unverzüglich der Ordnungsdienst zu informieren, auch wenn das Feuer selbst gelöscht werden konnte.

Mit Hinblick auf Vorkommnisse in den letzten Jahren möchten wir euch noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass Grillen aufgrund der Erstickungs- und Brandgefahr ausschließlich im Freien und keinesfalls in Zelten oder anderen Festivalunterkünften betrieben werden darf!


Glasbehältnisse

Wegen der Gefahr von Schnittverletzungen kontrollieren wir verstärkt, dass keine Glasbehältnisse auf die Campingflächen gelangen!

Wir weisen darauf hin, dass sich in direkter Nähe unseres Veranstaltungsgeländes keine Rückgabestellen für bepfandete Glasbehältnisse befinden.


Astbrüche auf den Campingflächen

Wir möchten euch ausdrücklich darauf hinweisen, dass auf den Campingflächen unter größeren Bäumen mit Astbruch zu rechnen ist. Insbesondere bei Wind ist Vorsicht geboten!

Natürlich finden hier regelmäßig Kontrollen der Stadt Nürnberg statt, aber auch durch diese Überprüfungen kann eine Gefahr nie ganz ausgeschlossen werden.


Alternativen zum Camping

Über die Congress- und Tourismuszentrale der Stadt Nürnberg besteht die Möglichkeit freie Hotelzimmerkontingente im Festivalzeitraum abzufragen. 

Die Jugendherbergen liegen auch sehr zentral. Weitere Informationen findet ihr unter tourismus.nuernberg.de