Im Folgenden finden sich allgemeine Informationen zum Camping, die für alle interessant und gültig sind, egal für welche Form des Campings bei Rock im Park ihr euch entschieden habt. Detailliertere Infos zu den einzelnen Campingbereichen findet ihr unter der jeweiligen Campingkategorie.
Das Weekend Festival Ticket versteht sich als "All-inclusive-Ticket." Dies bedeutet, dass keine zusätzlichen Gebühren für die Nutzung der Campingflächen und Duschcamps erhoben werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Zusatzangebote "Utopia Stage Camping“, „Caravan Camping" und "(Seaside) Backstage Camp". Für den Zugang zu diesen exklusiven Campingareas ist jeweils ein gesondertes Zusatzticket erforderlich.
Generell besteht kein Anspruch auf die Überlassung eines bestimmten Campingplatzes. Eine verbindliche Zuteilung von Campingplätzen erfolgt durch das Ordnungspersonal im Rahmen des zur Verfügung stehenden Platzangebotes.
Auf den Parkflächen ist nur das Abstellen von PKWs gestattet, nicht die Übernachtung in Fahrzeugen oder der Aufbau von Zelten.
Wildcampen verboten! Flora und Fauna, insbesondere die malerischen Uferbereiche, sind zu schützen.
Das gesamte Veranstaltungsgelände befindet sich in einem Wasserschutzgebiet. Es ist die wichtigste Aufgabe für uns alle, die Natur zu schützen. Rücksichtnahme auf Flora und Fauna ist höchstes Gebot. Es ist nach dem Gesetz strengstens untersagt, wassergefährdende Stoffe in den Boden einzubringen. Die naturschutzfachlich wertvollen Bereiche an den Ufern Silbersees, des Flachweihers, des Großen und den Kleinen Dutzenteichs sowie an den Nummernweihern dürfen nicht betreten werden. Selbiges gilt für das Westufer des Flachweihers sowie zum Steg zwischen Flachweiher und Kleiner Dutzenteich. Insbesondere Schilfbereiche, in welchem zur Zeit des Festivals das Brutgeschäft von Schilfvögeln stattfindet, dürfen nicht gestört, betreten oder verunreinigt werden.
Wildcampen außerhalb bezeichneter Campingflächen, insbesondere auf den Parkflächen, ist verboten und wird behördlich verfolgt. Die Stadt Nürnberg hat hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen und es können erhebliche Bußgelder bis zu 2.500 Euro (z.B. für das Aufstellen und Bewohnen von Zelten, das Aufstellen von Wohnwagen, Wohnmobilen und ähnlichen mobilen Campingvorrichtungen zum Zwecke des Bewohnens und das Bewohnen solcher Gegenstände) entstehen. Ferner kann im Falle der Zuwiderhandlung gegen das Campingverbot durch die Ordnungsbehörden unmittelbarer Zwang durch Entfernung der Campingeinrichtungen ohne vorherige Androhung durchgeführt werden.
Bitte achtet daher darauf, dass ihr nur in ausgewiesenen und markierten Flächen euer Zelt aufschlagt, um den Geldbeutel zu schonen.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es ferner verboten wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Hiervon betroffen sind unter anderem alle Europäischen Vogel- und Fledermausarten. Bei Zuwiderhandeln gegen diese Vorschriften liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 69 BNatSchG vor, die ebenso mit einem drastischen Bußgeld durch die zuständigen Behörden geahndet werden kann.
Jede:r Besucher:in, der sich auf dem Festivalgelände – zu welchem auch die Park- und Campingflächen gehören – aufhält, muss über eine gültige Zugangsberechtigung in Form eines gültigen Festivaltickets und eines angelegten Festivalbändchens verfügen.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Personen, die sich ohne eine solche Berechtigung auf dem eingefriedeten Gelände aufhalten, wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt werden!
Beim Betreten der Campingflächen führen wir Gepäck- & Taschenkontrollen durch. Besucher:innen mit großem Gepäck und voll beladenen Bollerwagen müssen sich darauf einstellen, dass sie nur mit erheblichen Wartezeiten die Campingflächen betreten können.
Folgende Ratschläge helfen dabei, Wartezeiten zu vermeiden:
Wenn ihr diese Gebote beachtet, könnt ihr die Kontrollstellen schneller passieren.
Bitte benutzt nur die ausgeschilderten Campingflächen, die für alle Platz bieten, wenn ihr ein wenig zusammenrückt. Zur Orientierung sind die Campingplätze nummeriert – bitte schaut insbesondere auf die Belegungstafeln an den Zugängen zum Gelände. Wenn euer gewünschter Campingplatz bereits belegt ist, orientiert euch bitte an den LED-Tafeln bei den Info/Servicecentern Terminal A und B und den Weisungen des Ordnungspersonals vor Ort.
Die weiß eingezeichneten Rettungswege sind zwingend freizuhalten!
Fest- oder Partyzelte, Biergarnituren und Stromaggregate sind verboten!
Ebenfalls weisen wir darauf hin, dass die Campingplätze auch ausschließlich als solche zu nutzen sind. Das Graben von Zeltabgrenzungen (a la Burggraben) oder das Ausheben von Bodenkühlschranklöchern ist verboten und Sachbeschädigung und wird vom Ordnungsdienst und der Polizei zur Anzeige gebracht! Das Festivalgelände befindet sich in einem Naherholungsgebiet sowie Naturpark und ist von daher kein Acker oder Abenteuerspielplatz. Vielen Dank für euer Verständnis!
Um die Sicherheit, Ordnung sowie ein gemeinsames Miteinander auf dem Campingplatz zu gewährleisten, ist die Park- und Campingordnung für die Besucher:innen bindend. Nachfolgend eine gekürzte Fassung. Die Vollständige Park- und Campingordnung kann unter AGB abgerufen werden.
Grillen ist grundsätzlich nur mit handelsüblichen Klein- bzw. Kompaktgrills gestattet. Um Unfälle zu vermeiden, darf beim Grillen kein Spiritus oder Benzin benutzt werden. Ebenso darf keine brennbare Flüssigkeit auf die schon glühenden Kohlen geschüttet werden. Bitte ausschließlich im Handel erworbene Holzkohleanzünder nach Gebrauchsanleitung verwenden und den Grill nie unbeaufsichtigt brennen lassen. Achtung – Verletzungsgefahr!
Denkt außerdem daran nach dem Grillen die Kohlen vollständig ausbrennen zu lassen und nicht mit Wasser abzulöschen, denn beim plötzlichen Ablöschen mit Wasser entstehen große Mengen von heißem Wasserdampf, die Verbrühungen verursachen. Die benutzte Kohle sollte zudem zum Ausglühen/Abkühlen nie auf Rasen oder sonstige Flächen geschüttet werden, sondern nach kompletter Auskühlung mit dem Müll entsorgt werden.
Sämtliche Gasgeräte müssen sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden und deutscher DIN-Norm entsprechen. Es dürfen nur Gaskartuschen (Stech- und Ventilkartuschen) bis maximal 450 g Füllgewicht eingebracht werden. Größere Gasflaschen, offenes Feuer und Lagerfeuer sind nicht gestattet.
Bei Sturm oder ähnlichen Witterungsverhältnissen kann das Grillen aus Sicherheitsgründen untersagt werden. Beim Ausbruch von Feuer ist unverzüglich der Ordnungsdienst zu informieren, auch wenn das Feuer selbst gelöscht werden konnte.
Mit Hinblick auf Vorkommnisse in den letzten Jahren möchten wir euch noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass Grillen aufgrund der Erstickungs- und Brandgefahr ausschließlich im Freien und keinesfalls in Zelten oder anderen Festivalunterkünften betrieben werden darf!
Die Stadt Nürnberg hat eine Allgemeinverfügung erlassen. Beim Benutzen von Grills sowie dem Entzünden von offenen Feuerstellen auf Straßenbestandteilen und Waldflächen wurden Bußgelder von bis zu 1.000 Euro und in Grünanlagen von bis zu 2.500 Euro in Aussicht gestellt. Ferner kann im Falle der Zuwiderhandlung gegen das Grillverbot unmittelbarer Zwang durch Entfernung des Grillgeräts ohne vorherige Androhung durchgeführt werden.
Wegen der Gefahr von Schnittverletzungen kontrollieren wir verstärkt, dass keine Glasbehältnisse auf die Campingflächen gelangen!
Wir weisen darauf hin, dass sich in direkter Nähe unseres Veranstaltungsgeländes keine Rückgabestellen für bepfandete Glasbehältnisse befinden.
Wir möchten euch ausdrücklich darauf hinweisen, dass auf den Campingflächen unter größeren Bäumen mit Astbruch zu rechnen ist. Insbesondere bei Wind ist Vorsicht geboten!
Natürlich finden hier regelmäßig Kontrollen der Stadt Nürnberg statt, aber auch durch diese Überprüfungen kann eine Gefahr nie ganz ausgeschlossen werden.
Über die Congress- und Tourismuszentrale der Stadt Nürnberg besteht die Möglichkeit freie Hotelzimmerkontingente im Festivalzeitraum abzufragen.
Die Jugendherbergen liegen auch sehr zentral. Weitere Informationen findet ihr unter tourismus.nuernberg.de